AGB`s - Beate Wagner

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AGB`s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 1. Februar 2002

Art. 1
Geltungsbereich und Umfang des Auftrages
1.1. Die AGB gelten bei schriftlicher oder mündlicher Angebotsannahme.
1.2. Zur Festlegung möglichst klarer Auftragsverhältnisse werden zwischen den Vertragspartnern Geltungsbereich und Umfang des Auftrages in einer Leistungsbeschreibung so detailliert wie nur möglich definiert. Diese Leistungsbeschreibung enthält zumindest genaue Angaben über folgende Teilbereiche der
1.3. Leistungserstellung: General-/ Subunternehmerauftrag, Entwurfs -/Ausführungspläne, kreativer/handwerklicher Leistungsumfang, urheberrechtliche Verwertung (Web design, Illustrationen für Medienbereich,Fremdleistungen (Lieferungen Dritter).
1.4. Für die Leistungserstellung sind ausreichende Arbeitsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung.
Es sind dies vor allem:
a) Detaillierte Erstberatung
b) Gemeinsame Erstellung eines Konzeptes in enger Kundenabsprache
c) Bereitstellung detaillierter, basisbildender und vollständiger Unterlagen durch den Kunden

Art. 2
Ausführung und Lieferfristen
2.1. Bei Übernahme eines Auftrages durch Mag.art. Beate Wagner (Raumgestaltung, Logogestaltung, Malerei für diverse events, Theater, Museen, Restaurants, Privaträume, ect.), Porzellanmalerei, Illustrationen, Werbeträger aller Art) sind in Abhängigkeit vom Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend der Frist der auszuführenden Arbeiten bzw. der Lieferungen zu treffen.
2.2. Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der vom Auftraggeber schriftlich oder mündlich bestätigten Übergabe des Werkes als erbracht. Zu einem späteren Zeitpunkt übermittelte Unterlagen sind nicht unmittelbar in den Preiskalkulationen beinhaltet.
2.3. Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrages durch Beate Wagner, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Auftraggeber als Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Die vereinbarten Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von Beate Wagner, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, beruht, ist eine allfällige Schadenersatzpflicht gegenüber dem Kunden als Auftraggeber mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt. Schäden, die durch fehlerhafte Angaben vom Auftraggeber an Beate Wagner entstehen, können gegenüber Beate Wagner nicht geltend gemacht werden. Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen oder von Beate Wagner nicht beeinflussbar sind, sind von der Haftung ausgeschlossen.

Art. 3
Entgeltlichkeit von Präsentationen
3.1. Nach einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch erfolgt ein schriftliches oder mündliches Anbot mit folgenden wesentlichen Teilen:
a) detailliertes Konzept
b) Preisfestlegung unter Einbeziehung von Drittanbietern
c) Terminsetzung der bereitzustellenden Daten
d) Fristfestlegung nach Eingang aller Unterlagen
3.2. Die schriftliche Unterzeichnung des Anbots gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsinhalt zu erbringen, der einen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Änderungen, Textergänzungen und alle Abweichungen von Vereinbarungen sind kostenpflichtig.
3.3. Alle Leistungen von Beate Wagner erfolgen gegen Entgelt, lediglich die zur Offertlegung nötige Erstellung von Leistungs-, Zeit- und Kostenplänen erfolgt kostenlos. Ideen, Konzeptionen und Entwürfe sind das geistige entgeltlich nutzbare Eigentum von Beate Wagner, auch, wenn es nicht zu einer Auftragserteilung kommt. Durch die Abhaltung der Endpräsentation wird der Auftrag zugleich abgenommen und erfüllt. Allfällige von Beate Wagner nicht zu verantwortende Änderungen, Korrekturen oder Erweiterungen stellen einen neuen Auftrag dar.

Art. 4
Urheberrechtliche Bestimmungen, Nutzungsrechte
4.1. Das gesetzliche Urheberrecht auf den Namen Beate Wagner an ihren Arbeiten ist unverzichtbar.
4.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von Beate Wagnernur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
4.3. Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Beate Wagner als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinausgehender Nutzung ist grundsätzlich Rücksprache mit dem Urheber zu halten. Widerrechtliche Verwendung wird gerichtlich oder durch die KVG (Künstlerverwertungsgesellschaft) weiterverfolgt.
4.4. Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
4.5. Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Genehmigung des Urhebers geändert werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig.
4.6. Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nach Absprache (insbesondere über die Dauer). Eine Aufbewahrung erfolgt nicht automatisch.
4.7. Werden urheberrechtliche Leistungen von Beate Wagner über die vereinbarte Form, den Zweck und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, Frau Mag.art. Beate Wagner hierfür ein weiteres angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes. Übermittlung von Dateien im Anschluß eines Auftrages auf CD sind nicht selbstverständlich und in gegebenen Fällen nicht kostenfrei.
4.8. Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen durch Beate Wagner, deren Nutzungsumfang bei Vertragsabschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright).
4.9. Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
4.10. Beate Wagner ist zur Anbringung ihres Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.

Art. 5
Verschwiegenheitspflicht
5.1. Beate Wagner behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihr durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannt geworden sind, streng vertraulich; insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht.

5.2. Beate Wagner hat ihre freien Mitarbeiter zur Beachtung dieser Grundsätze anzuhalten; sie verbürgt sich für deren Verhalten.

Art. 6
Rücktrittsrecht
6.1. Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von Beate Wagner ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief an die Mag. art. Beate Wagner, Margaretenstr. 79/8, 1050 Wien vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Auftraggebers nicht erbracht wird.

Art. 7
Honoraransprüche
7.1. Beate Wagner hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.
7.2. Es gelten die jeweils gültigen Preise laut Auflistung von Beate Wagner. Die Preislisten liegen ohne Umsatzsteuer in den Räumen/Atelier der "Dekorationsmalschule" auf.
7.3. Die von Beate Wagner gelegten Rechnungen sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
7.4. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
7.5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtleistung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelung zurückzuhalten.

Art.8
Zahlungsbedingungen
8.1. Rechnungen werden sofort nach Erhalt rein netto fällig. Wechsel werden von Beate Wagner nicht angenommen. Unbeschadet einer anderslautenden Bestimmung oder Widmung des Kunden werden Zahlungen auf die jeweils ältesten offenen Rechnungen angerechnet.
8.2. Die Zahlung gilt erst mit Gutschrift auf dem Konto von´Mag. art. Beate Wagner, oder Barzahlung gegen Quittung als erfolgt. Zahlungen mittels Kreditkarten sind nicht möglich.

Art. 9
Zahlungsverzug
9.1. Zahlungsverzug tritt, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ein. Bei Zahlungsverzug wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 12,- pro Mahnung verrechnet. Außerdem werden ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 5% über der Bankrate der Österreichischen Nationalbank, mindestens jedoch 11% p.A. berechnet.

Art. 10
Eigentumsvorbehalt
10.1. Alle erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher dem Lieferer aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer zustehenden Forderungen Eigentum des Lieferers.
10.2. Die Leistungen dürfen vor der vollständigen Zahlung weder an Dritte noch zur Sicherung übereignet werden.

Art. 11
Haftung und Gewährleistung
11.1. Beate Wagner ist verpflichtet, die ihr erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen ihres Kunden zu wahren. Sie haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften.
11.2. Der Auftraggeber seinerseits haftet dafür, dass Beate Wagner die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht, vollständig und in vereinbarter Weise (Form und Bereitstellungsart) zur Verfügung gestellt werden.
11.3. Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 14 Tagen, nachdem der oder die Anspruchsberechtigten vom Schaden Kenntnis erlangt haben, spätestens jedoch einen Monat nach dem anspruchsbegründenden Ereignis - eingeschränkt auf die von Beate Wagner abgedeckten Aufgabenbereiche - gerichtlich geltend gemacht werden.
11.4. Wird die Tätigkeit unter Einschaltung eines Dritten durchgeführt und der Auftraggeber hiervon benachrichtigt, so gelten nach Gesetz und den Geschäftsbedingungen des Dritten entstehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gegen den Dritten als auf den Auftraggeber abgetreten.
11.5. Der Auftraggeber hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Beate Wagner zu verantworten sind und ihm umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Dieser Anspruch erlischt 14 Tagen nach Erbringung der beanstandeten Leistung durch Beate Wagner.
11.6. Der Auftraggeber hat bei Fehlschlägen der Nachbesserung etwaiger Mängel Anspruch auf Minderung bzw. falls die erbrachte Leistung infolge des Fehlschlages der Nachbesserung für den Auftraggeber zu Recht ohne Interesse ist, das Recht auf Wandlung.

Art. 12
Sonstiges
12.1. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen nicht.
12.2. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren entbinden Beate Wagner von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihr eine neue Festsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
12.3. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Beate Wagner möglich. Im Fall eines Stornos hat die Beate Wagner das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.

Art. 13
Versand (Malerei & Porzellan)
13.1. Der Versand von Waren geht auf Rechnung des Herstellers.
13.2. Bei Nichtabahme der Ware erfolgt der Rücktransport der Waren zu Lasten des Bestellers. Bei Teilabnahme der Ware übernimmt der Hersteller die Rücktransportkosten.
13.3. Der Versand erfolgt in der Regel mit dem Versandunternehmen der Post.
13.4. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sachgemäß zu verpacken und für den Rücktransport ausreichend zu versichern. Wählt der Kunde beim Transport von Waren ein nicht vereinbartes Unternehmen, eine unangemessene Versicherungssumme, eine andere Verpackung oder erfolgt eine unsachgemäße Nutzung der Verpackung, gehen eventuelle Probleme bei Schadensfällen in jedem Falle zu Lasten des Kunden.

Art. 14
Sonderbestellungen Porzellan
14.1. Auf Wunsch des Kunden werden Sonderanfertigungen nach den Vorstellungen des Kunden durch Beate Wagner angefertigt. Für derartige Bestellungen ist bis spätestens zum Beginn der Ausführung des Auftrages eine Anzahlung von 20% des vereinbarten Verkaufspreises und Wertes zu zahlen. Diese Anzahlung wird nicht rückerstattet.
14.2. Die Bestellung wird in einer Auftragsbestätigung schriftlich fixiert und ist rechtsbindend. Alle in der Auftragsbestätigung festgehaltene Wünsche müssen von der Designerin und Malerin Beate Wagner in handelsüblichen und zumutbaren Toleranzen in Abmessungen und Farben erfüllt werden. In der Beratung vorgeschlagene Einzelheiten gelten mit der Unterschrift unter der Auftragsbestätigung als akzeptiert.
14.3. Wünsche und Einzelheiten, die nicht schriftlich fixiert sind, werden handelsüblich ausgeführt. Ein Kaufrücktritt kann sich aus diesem Zusammenhang nicht ergeben.
14.4. Von der Anzahlung und Abnahmeverpflichtung kann auf ausdrückliche Erklärung des Herstellers Abstand genommen werden, wenn dieser von der Möglichkeit einer anderweitigen Veräußerung des Produktes im vorhinein überzeugt ist.

Art. 15
Änderungsvorbehalt Porzellan
15.1. Handelsübliche und zumutbare Abweichungen von Abmessungen und Farben bleiben vorbehalten.
15.2. Änderungen bei einkalkulierbaren Beschaffungsschwierigkeiten im Falle von Nachbestellungen werden ähnliche Objekte oder Änderungen im Preis bei Einkauf nur mit Rücksprache mit dem Kunden getätigt.

Art. 16.
Lieferzeit Porzellan
16.1. Von Beate Wagner genannten Liefertermine gelten stets nur als annähernde Richtangaben, wobei sie stets bemüht ist, angegebene Termine einzuhalten.
16.2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrages. Lieferfristen und -termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Studio/Atelier Beate Wagner/Dekorationsmalschule.

Art. 17
Ansichtsleihverträge für Bilder & Porzellan
17.1. Der Kunde hat das Recht, Objekte zu testen. Dafür schließt der Kunde mit dem Studio/Atelier Mag. art. Beate Wagner, Wien, einen Ansichtsleihvertrag ab. Die Bedingungen des Ansichtsleihvertrages sind rechtsbindend.
17.2. Geliehene Bilder aus der Werkstatt /Studio Mag. art. Beate Wagner gehen gegen Bezahlung nach Überschreitung der Leihfrist eines Jahres in den Besitz des Leihenden über. Hierzu bedarf es keiner weiteren schriftlichen Übereinkunft.
Rücknahmen sind nach diesem Dauerleihzustand nicht möglich.
17.3. Es besteht die Möglichkeit eines Mietkaufes. Hierzu werden mit dem Kunden die Konditionen schriftlich fixiert. Die Arbeiten der Künstlerin Mag. art. Beate Wagner bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Künstlerin.

Art. 18
Erfüllungsort
1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erbringt Beate Wagner ihre Leistungen in ihren Werkstätten/Atelier Margaretenstr. 79/8, 1050 Wien.

Art. 19
Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
19.1. Für den Auftrag, seine Durchführung und sich daraus ergebende Ansprüche gilt nur österreichisches Recht, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
19.2. Gerichtsstand ist Wien.

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